Glasstadt Zwiesel

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (notarielle Beglaubigung) einzureichen (Art. 3 Abs. 4 KirchStG).

Zuständigkeit

Wohnsitzstandesamt; Das Standesamt Zwiesel ist für den Kirchenaustritt von Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Zwiesel, Rinchnach, Langdorf oder Bodenmais zuständig.

Termin erforderlich!

Melden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte telefonisch unter 09922/8405-124.

Erforderliche Unterlagen/Informationen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • derzeitige Konfession
  • freiwillig: ggf. Angabe des Taufortes

Kosten

35,00 € (Nr. 3.II.2/1 und 2 KVz); kann vor Ort bar beglichen werden.

Mitteilungen

Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, eine Kopie der Austrittserklärung bei Ihrem Arbeitgeber und ggf. Steuerberater vorzulegen.